
I m p r e s s u m - A l l g e m e i n e Geschäftsbedingungen - Widerrufsbelehrung
BRUNS & BRUNS Immobilienmakler
Industriehof 3a | 26133 Oldenburg
Amtsgericht: Oldenburg |
Geschäftsführer: Frank Bruns
Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO der
Stadt Norden
Mobil. 0155 - 61 08 11 93
E-Mail: brunsbruns45@web.de
1.Vorbemerkungen
Die oben genannte Firma BRUNS & BRUNS Immobilienmakler ist
als Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerlichem Gesetzbuch
(nachfolgend „BGB“
genannt) in der Eigenschaft als
Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt
(Provision) tätig. Die Firma versichert, über die gesetzlich
erforderlichen Voraussetzungen zum Führen eines Maklerbüros zu
verfügen. Diese AGB sind Gegenstand eines mündlichen oder
schriftlichen Maklervertrages.
2. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Makler und dem
Kunden. Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sowohl der
Verkäufer einer Immobilie als auch der Käufer sein.
Ist von einem Hauptvertrag die Rede, dann ist damit ein Kaufvertrag
gemeint. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von
den Bestimmungen dieser abweichen oder ihnen widersprechen,
gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
3. Zustandekommen des Maklervertrages
Für das Zustandekommen des Maklervertrages ist die Schriftform
nicht erforderlich. Der Maklervertrag kann rechtswirksam auch
dadurch zustande kommen, dass der Makler ein Kaufobjekt offeriert
(z. B. Internet, Zeitung, Aushang), dabei als Makler zu erkennen ist,
seinen Provisionsanspruch im Falle des Erfolges beziffert und ein
Interessent sich an ihn wendet um Leistungen von ihm abzurufen
(z. B. Exposé). Gemäß § 656a BGB bedarf „ein Maklervertrag, der den
Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über
eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines
solchen Vertrags zum Gegenstand hat, (…) der Textform”.
Ausreichend ist eine Vereinbarung z. B. über E-Mail.
4. Gegenseitige Verpflichtung
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den
anderen Vertragspartner bei der Erbringung seiner Verpflichtung
durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen
bestmöglich zu unterstützen, um somit beiden Parteien einen
reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf zu ermöglichen.
5. Vorkenntnis
Der Kunde erkennt das Angebot des Maklers als ursächlich für den
Abschluss des Hauptvertrages an. Ist das angebotene Objekt bereits
bekannt, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich, spätestens
innerhalb von drei Werktagen, unter Angabe der Quelle zu
widersprechen. Hierzu genügt ein Schreiben oder E-Mail an den
Makler.
A l l g e m e i n e Geschäftsbedingungen
G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n
6.Verbot der Weitergabe von Informationen
Sämtliche Informationen, die der Kunde vom Makler erhält, sind
nur und einzig und allein für ihn bestimmt. Es ist ihm deshalb
ausdrücklich untersagt, jedwede Information ohne schriftliche
Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verstößt der
Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter, dem er
die Informationen weitergegeben hat, einen Hauptvertrag mit dem
Auftraggeber des Maklers ab, so ist der Kunde verpflichtet,
gegenüber dem Makler Schadensersatz in Höhe der vereinbarten
Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu leisten.
7.Doppeltätigkeit des Maklers
Im Falle dessen, dass es sich um einen zu vermittelnden Kaufvertrag
handelt, darf der Makler sowohl für den Verkäufer als auf Käufer
provisionspflichtig tätig werden.
Im Falle eines zu vermittelnden Mietvertrages darf der Makler nur
entweder für den Vermieter oder nur für den Mieter
provisionspflichtig tätig sein.
8.Maklerprovision
Es gilt der im Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz von 3,6%
des Kaufpreises. Die Provision ist vom Käufer zu zahlen.
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises
oder der Vermittlung des Maklers ein rechtswirksamer Kaufvertrag
zustande kommt. Damit der Makler für den Käufer und Verkäufer
tätig werden kann, muss der Käufer entsprechend § 656a BGB
(Textformerfordernis) die Beauftragung des Maklers bestätigen.
9.Provisionsanspruch bei nachträglicher Aufhebung des
Hauptvertrages
Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt nicht, wenn der
nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich
aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich
aufgehoben wird.
10.Haftung, Haftungsbegrenzung
Der Makler hat die an den Kunden weitergegebenen Angaben auf
Plausibilität und Richtigkeit geprüft. Für die Richtigkeit der Angaben
übernimmt der Makler jedoch keine Haftung. Die Haftung des
Maklers ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten
begrenzt.
11.Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des
Maklervertrages nichtig oder unwirksam sein, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die
jeweils nichtige oder unwirksame Bestimmung soll durch die ersetzt
werden, die dem ursprünglich gewollten und den wirtschaftlichen
Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers. Dem Makler bleibt
das Recht unberührt den Gerichtsstand des Kunden zu wählen.
Alle Objektfotos in diesem Exposé wurden von BRUNS & BRUNS
Immobilienmakler © Frank Bruns fotografiert. Objektfotos sind
urheberrechtlich geschützt. Bilder zur Lage des Standorts und der
Immobilie: Google Inc./ Google Maps
W i d e r r u f s b e l e h r u n g
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne
Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief oder E-Mail)
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in
Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor
Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in
Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten
gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3
EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
BRUNS & BRUNS Immobilienmakler - Frank Bruns
Industriehof 3a
26133 Oldenburg
E-Mail-Adresse: info@immobilienverkauf-bruns.de
Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene
Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die
empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile)
nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns
insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die
vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum
Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur
Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden
Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor
Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
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Vorlage zum Widerruf:
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Widerruf des Maklervertrages
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich innerhalb der gesetzlichen Frist den oben
genannten mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag.
Ort, Datum: ………………….
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(Unterschrift aller Vertragspartner)
